Ablauf und Procedere
Sprechstunden und Probatorische Sitzungen
Die ersten 10 Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Eine Sitzung umfasst normalerweise 50 Minuten. Gemeinsam finden wir heraus, ob und wie wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten. An einigen Gesprächen sollten auch die Eltern beziehungsweise Bezugspersonen teilnehmen.
In den Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie geklärt und gegebenenfalls eine Diagnosenstellung vorgenommen. Hierzu erfolgt eine sorgfältige Anamnese und psychometrische Diagnostik. Es wird ein Bedingungs-/Erklärungsmodell mit aufrechterhaltenden und auslösenden Faktoren erstellt. Auf dessen Basis können im nächsten Schritt Therapieziele festgelegt werden.
Nach den anfänglichen Sitzungen wird zumeist ein Bericht für einen Gutachter erstellt. Dieser unabhängige und schweigepflichtige Gutachter entscheidet dann, ob die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden.
Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Diese wurde im Juli 2024 durch die Bundespsychotherapeutenkammer transformiert. Für weitere Informationen folgen Sie gerne diesem Link:
Gebührenordnung
Beihilfsberechtigte
Bitte kümmern Sie sich vor Beginn der Behandlung um die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie. Sie werden einige Formulare zugesendet bekommen, die zur gemeinsamen Bearbeitung in die probatorischen Sitzungen mitgebracht werden können.
Sind Sie bei der Beihilfe Niedersachsen versichert, werden immer 10 Sitzungen übernommen ohne ein weiteres Gutachterverfahren, bei der Beihilfe Hamburg werden zunächst lediglich 5 probatorische Sitzungen gewährt. Zusätzlich werden auch die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter übernommen.
Selbstzahler:innen
In einigen Fällen möchten Eltern oder Patient:innen aus unterschiedlichen Gründen eine Psychotherapie selbst bezahlen. Bei der Vergütung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Privatpatient:innen
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Privatversicherung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen beinhaltet sind und in welchem Umfang.
Mögliche Nachfragen bei der PKV:
Werden Sprechstunden und probatorische Sitzungen erstattet?
Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig?
Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
Normalerweise sendet Ihnen dann im Folgeschritt die PKV Unterlagen zu Ihrer Information zu.